ePrivacy and GPDR Cookie Consent by CookieConsent.com
DE EN
DE EN

ÖFFENTLICHER RAUM

AUF DER SICHEREN SEITE


Bei der Installation von Ladelösungen für den öffentlichen Raum gibt es einiges zu beachten. Neben der technischen Ausstattung sind insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zur Eichrechtskonformität sowie die Anforderungen an die Zahlungsmöglichkeiten entscheidend.

Wer sein E-Auto an einem öffentlichen oder halb-öffentlichen Ladepunkt lädt, zahlt für den geladenen Strom. Damit Autofahrer nur für die Energiemenge zahlen, die sie tatsächlich beziehen, besteht seit 2019 in Deutschland eine Verpflichtung zur Eichrechtskonformität für Ladestationen im öffentlichen Raum.

Das bedeutet, dass die Lademengen präzise gemessen und transparent abgerechnet werden müssen. Betreiber von Ladestationen sind verpflichtet, geeichte Messsysteme zu verwenden, die eine genaue Erfassung der geladenen Energiemenge sicherstellen. Zudem ist es erforderlich, dass Kunden jederzeit Zugang zu den Messwerten haben und diese nachvollziehen können.

In der Regel geschieht dies über das Display der Ladestation oder über eine App. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die geladenen Energiemengen, die Ladezeiten und die Kosten verständlich und eindeutig dargestellt werden.

Wann ist eine eichrechtskonforme Wallbox nötig?

Jede öffentliche und halb-öffentliche Ladestation muss eichrechtskonform sein, sobald der Anbieter Ladestrom an Dritte verkauft bzw. die Ladestationen von einem wechselnden Benutzerkreis verwendet werden, der nicht eindeutig, beispielsweise über eine eigene RFID-Karte, zu identifizieren ist. Hier ist die Faustformel: Berechnen statt Verrechnen = Eichrechtskonform.

Einfach laden, einfach zahlen

Für die Akzeptanz von Ladelösungen im öffentlichen Raum sind die angebotenen Zahlungsmethoden von großer Bedeutung. Um Kunden größtmögliche Flexibilität zu bieten, stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • RFID-Ladekarten
  • Lade-Apps
  • Direkte Zahlung per Kredit- oder Debitkarte
  • Plug & Charge – Laden ohne Freischalten

Gesetzlich ist seit dem 1. Juli 2024 für alle neu aufgestellten öffentlichen Ladesäulen in Deutschland vorgeschrieben, dass sie mindestens die kontaktlose Zahlung mit gängigen Kredit- und Debitkarten ermöglichen müssen.

Diese Regelung soll den Zugang zu Ladesäulen erleichtern und die Elektromobilität noch attraktiver machen.

JETZT ENTDECKEN - EINE AUSWAHL AUS DEM BEREICH ÖFFENTLICHER RAUM


 

Quick email

passende Innovationsartikel

Producer: Special price: On request